Gehaltsrechner 2026

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Aktuelle Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der gesetzlichen Sozialversicherung

VersicherungGesamtbeitrag∅ ZusatzBBG (jährlich)AG-AnteilAN-Anteil
Krankenversicherung14,6 %~2,9 %€69.750 / Jahr7,3 %7,3 %
Pflegeversicherung3,6 %€69.750 / Jahr1,8 %1,8 %
Rentenversicherung18,6 %€101.400 / Jahr9,3 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %€101.400 / Jahr1,3 %1,3 %

Besonderheiten 2026

  • Kinderlos-Zuschlag in der Pflegeversicherung: Arbeitnehmer ab 23 Jahren ohne Kinder zahlen zusätzlich 0,6 % (insgesamt 2,4 % AN-Anteil).
  • Eltern-Abschlag ab dem 2. Kind: 0,25 % weniger pro Kind (max. 1,0 %), nur für den AN-Anteil.
  • Sachsen: Abweichende Verteilung in der Pflegeversicherung (AN 2,3 %, AG 1,3 %).
  • KV-Zusatzbeitrag: Jede Krankenkasse legt ihn individuell fest. Durchschnitt 2,9 % für 2026.

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2026

Die BBG gibt an, bis zu welchem Gehalt Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Für Einkommensteile oberhalb der BBG werden keine Beiträge mehr erhoben. 2026 liegen die BBG für KV/PV bei €69.750/Jahr und für RV/AV bei €101.400/Jahr.

Berechnen Sie Ihre persönlichen Abzüge mit unserem Brutto-Netto-Rechner.