Steuerklasse I – Ledig
Für ledige, geschiedene, verwitwete und dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer ohne Kinder. Grundtarif mit vollem Grundfreibetrag (€12.348).
Alle 6 Lohnsteuerklassen in Deutschland im Überblick
Für ledige, geschiedene, verwitwete und dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer ohne Kinder. Grundtarif mit vollem Grundfreibetrag (€12.348).
Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Erhält den Entlastungsbetrag (zusätzlich zum Grundfreibetrag), reduziert die Steuerlast spürbar.
Für Verheiratete, wenn der Partner in Steuerklasse V ist oder kein Einkommen hat. Deutlich niedrigere Abzüge – ideal bei großem Einkommensunterschied.
Für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Beide Partner zahlen den Grundtarif wie in Klasse I.
Für den Partner mit dem geringeren Einkommen, wenn der andere in Klasse III ist. Höhere Abzüge als in Klasse I.
Für Nebenbeschäftigungen (zweites Arbeitsverhältnis). Höchster Steuerabzug ohne Freibeträge.
Es gibt keine „beste“ Steuerklasse für alle. Klasse III hat die niedrigsten Abzüge, Klasse V die höchsten. Allerdings wird bei der Steuererklärung der gemeinsame Steuersatz angerechnet (Ehegattensplitting). Die Wahl beeinflusst also nur die monatlichen Vorauszahlungen, nicht die endgültige Steuerlast. Ledige zahlen immer nach Klasse I.
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